Visum China |
Die Annahme von Visaanträgen, Erhebung der Visagebühr, Rücksendung der Reisepässe und telefonischen Anfragen sind nur über „Chinese Visa Application Service Center" bzw. Visa-Dienste möglich.
Die Prüfung und Entscheidung über Visaanträge liegt ausschließlich bei der Botschaft und den Generalkonsulaten. Adressen:
- Antragsannahme beim Dienstleister in Berlin ab 30.10.2012, Invalidenstraße 116, Erdgeschoss rechts, 10115 Berlin
- Antragsannahme beim Dienstleister in Frankfurt/M ab 01.11.2012, Bockenheimer Landstraße 51, 60325 Frankfurt/M
- Antragsannahme beim Dienstleister in Hamburg ab 02.11.2012, Willy-Brandt-Straße 57, 5. OG, 20457 Hamburg
- Antragsannahme beim Dienstleister in München ab 06.11.2012, Lutzstraße 2, 80687 München
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja (mit Foto)
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum China
Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischen Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Nach hiesiger Kenntnis stellen die chinesischen Auslandsvertretungen Visa für deutsche Staatsangehörige nicht mehr im Expressverfahren aus.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Visumsfreier Transitaufenthalt
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit eines erweiterten 72-stündigen visumsfreien Transitaufenthalts in
- Peking,
- Shanghai,
- Kanton Guangzhou
- Chengdu
- Chongqing,
- Dalian
- Shenyang.
1) im Besitz eines Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden mit festgeschriebenem Datum und Sitzplatz ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen.
2) unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.
Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen.
Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Der 72-stündige visumsfreie Transitaufenthalt gilt nur bei Ein- und Ausreise über die jeweiligen internationalen Flughäfen. Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
Hongkong, Macau, Taiwan
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Gleiches gilt für Taiwan.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong, Macau und Taiwan gem. Art. 89 des chinesischen Ein- und Ausreisegesetzes als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China.
Achtung! Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet werden.
Gruppenreisen China
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen.
Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich.
Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einem „Visa Application Service Center“ (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.visaforchina.org/) einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: +49 69 520135) erhältlich.
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden seit Gesetzesänderung im Sommer 2013 grundsätzlich nur noch aufgrund legalisierter Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden von der chinesischen Auslandsvertretung legalisieren zu lassen (siehe auch Merkblatt der chinesischen Botschaft Berlin auf www.china-botschaft.de).
Überziehung des Visums
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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